Führerschein

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Erste Hilfe für den Führerschein

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Wir kommen in Ihre Fahrschule.

Kaum jemand möchte heutzutage auf die Freiheit und Mobilität verzichten, die ein Führerschein mit sich bringt. Er ist sowohl im Berufsalltag als auch im Privatleben von großer Bedeutung. Eine Voraussetzung für den Führerschein ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (früher: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort).

In Deutschland passieren jedes Jahr mehrere Millionen Verkehrsunfälle.

Was ist jedoch im Ernstfall zu tun?

Gerne bereiten wir Sie darauf vor und geben Ihnen die nötige Sicherheit für den Notfall. Uns ist bewusst, dass der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit nicht mit der Zeit verliert. Daher ist es unseren Erste-Hilfe-Trainern wichtig, das Thema möglichst anschaulich und praxisnah zu vermitteln, so dass es für Sie nicht zu einer lästigen Pflichtveranstaltung wird und Ihnen das Erlernte länger in Erinnerung bleibt.

Empfehlen Sie uns! Wir schulen Sie gerne direkt in Ihre Fahrschule und unterstützen Sie dabei Ihr Ziel schnellstmöglich zu erreichen, Ihren Führerschein!

Führerschein

Unter anderem sind folgende Inhalte in Ihrem Kurs enthalten:

  • Richtige Verhaltensweisen bei Unfällen und Notfällen
  • Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
  • Helmabnahme bei Motorradfahrern
  • Atemstillstand und Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Bedrohliche Blutungen und Druckverband

Das ist NEU für Fahrschüler!

Seit Beginn des Jahres 2016 gibt es den altbekannten LSM-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) nicht mehr. Jetzt müssen auch Fahrschüler an dem neuen Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen, der 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Weiterhin besteht jedoch keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Da man das erlernte Wissen zum Glück nicht jeden Tag braucht, vergisst man es auch schnell wieder. Daher empfehlen wir spätestens alle drei bis vier Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung.

Der Erste-Hilfe-Kurs entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen.