Für bestimmte Studiengänge und Ausbildungen ist das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses Pflicht. Diese Voraussetzung betrifft vor allem Lehramtsstudenten, Medizinstudenten, Sportstudenten und Auszubildende, die sich für einen medizinischen Bereich entschieden haben.
So wird zum Beispiel von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst („Referendaren“) bei ihrer Meldung zur Staatsprüfung ein Nachweis „über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe, der nicht älter als drei Jahre ist“ verlangt (siehe §48 Abs. 2 Nr. 3. HLbGDV).
Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin dagegen müssen zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen eine Ausbildung in Erster Hilfe vorweisen. (siehe § 5 der Approbationsordnung).
Seit dem 01. April 2015 müssen Studenten und Auszubildende jedoch nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, der neun Unterrichtseinheiten umfasst.
Sollten Sie Ihren Führerschein noch nicht absolviert haben, hier eine weitere gute Nachricht: Dieser Erste-Hilfe-Kurs ist auch für Ihre Führerscheinprüfung gültig! Da Sie das Zertifikat sowohl für Ihr Studium/ Ihre Ausbildung als auch für den Führerschein meistens im Original benötigen, stellen wir Ihnen gerne direkt vor Ort Zwei aus.