Für die ErsthelferInnen entstehen keine Kosten. Diese werden für die Mindestanzahl ( siehe "Wie viele Ersthelfer müssen in einem Betrieb vorhanden sein?") von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen getragen. Die Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften erfolgt über unser Institut. Dazu brauchen wir von Ihnen lediglich ein ausgefülltes Anmeldeformular. Sind Sie jedoch bei der Landesunfallkasse (Gesetzliche Unfallversicherung) versichert, müssen Sie für die Abrechnung, bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallkasse, Gutscheine für Ihre Ersthelfer anfordern. Die Gutscheine müssen Sie uns am Kurstag aushändigen. Wollen Sie mehr als die vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern ausbilden lassen, muss Ihr Unternehmen selbst für die Kosten aufkommen.
Nach der Ersthelfer-Grundausbildung ist spätestens alle 2 Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung erforderlich, um Ersthelfer bleiben zu können. Eine Bescheinigung ist somit nur 2 Jahren gültig.
In der DGUV Vorschrift 1 §1 ist die Anzahl der Ersthelfer wie folgt festgelegt:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten in einem Unternehmen - 1 Ersthelfer. 2. Bei über 20 anwesenden Versicherten:
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5%. in sonstigen Betrieben: 10%. in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
Von der in Punkt 2 vorgeschriebenen Ersthelferanzahl kann mit dem Einverständnis der zuständigen Berufsgenossenschaft abgewichen werden. Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die eine betriebliche Ersthelferausbildung erhalten haben. Diese muss bei einer von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stelle erfolgen. Der Unternehmer muss bei der Planung freie Tage, Urlaub und Schichtwechsel berücksichtigen, damit immer genug Ersthelfer anwesend sind.
Die Bestellung der Ersthelfer bei der Berufsgenossenschaft sollte schriftlich erfolgen. Grundsätzlich liegt die Auswahl der geeigneten Ersthelfer bei Ihnen als Unternehmer. Bei dieser Planung sollten Sie berücksichtigen, dass auch während der Urlaubszeit oder im Schichtbetrieb genügend Ersthelfer vorhanden sind.
Seit dem 01.04.2015 umfasst die Ausbildung zum Ersthelfer 9 UE (Unterrichtseinheiten) und findet im Rahmen einer eintages Ausbildung statt. Um Ersthelfer zu bleiben muss die Teilnahme an einer eintägigen Fortbildung erfolgen, welche ebenfalls 9 UE umfasst. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Sollten Sie Ihre Bescheinigung verloren haben, melden Sie sich per E-mail oder über unser Kontaktformular bei uns. Wir benötigen neben den Kontaktdaten, das Datum der Ausbildung und den Namen der Firma.
Ja, wir führen die Seminare direkt bei Ihnen im Haus durch, um Ihre Mitarbeiter optimal in Ihrer gewohnten Umgebung auf den Ernstfall vorzubereiten. Die Termine werden individuell nach Ihren Wünschen festgelegt, damit diese bestmöglich in den Dienstablauf integriert werden können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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